Versicherung für Vereine

Andre Hansen • 5. März 2021

Vereine - Vereinshaftpflicht - D&O

Rund 580.000 Vereine gibt es in Deutschland, davon allein 88.000 Sportvereine.

Viele werden von ehrenamtlichen Vorständen geleitet. Doch auch die haften bei fahrlässig begangenen Fehlern mit ihrem Privatvermögen – Ehrenamtlichkeit hin oder her. Deshalb ist eine D&O-Versicherung auch für Vereine essentiell wichtig.

Praxisbeispiele:
•    Mietverträge zu ungünstigen Bedingungen oder überhöhtem Mietzins abgeschlossen
•    dem Verein entgehen öffentliche Mittel, weil der Vorstand sie nicht rechtzeitig beantragt
•    höhere Baukosten, die über den von den Mitgliedern genehmigten Summen liegen
•    zweckgebundene Spenden falsch verwendet wurden und deshalb zurückgezahlt werden müssen
•    der Verein aufgrund von Rechtsfehlern die Gemeinnützigkeit verliert und damit keinen Anspruch mehr auf Subventionen und Steuervorteile hat

Immerhin hat der Gesetzgeber die Situation ehrenamtlich tätiger Vereinsfunktionäre (also mit einer Vergütung von bis zu 720 Euro jährlich) 2009 dahingehend verbessert, dass sie nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Ist dies der Fall, gilt allerdings: Der Vorstand eines eingetragenen Vereins muss unbegrenzt für Vermögensschäden geradestehen, die Dritten oder dem Verein selbst zugefügt werden.

Mit der Beschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz wurde die Haftung für Ehrenamtler zwar beschränkt. Experten weisen aber immer wieder darauf hin, dass dennoch ein Restrisiko bleibt. Denn: Welcher Grad an Fahrlässigkeit vorlag, muss oft in langwierigen Prozessen geklärt werden. Daraus entstehen weitere Kosten. Funktionäre, die für ihre Tätigkeit mit mehr als 720 Euro pro Jahr entlohnt werden, haften ohnehin – ähnlich wie Unternehmensmanager – für jeden Fehler unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.

Fazit:
Eine gute D&O-Versicherung ist jedem Verein also dringend zu empfehlen.

Quelle: Invers
von Andre Hansen 4. April 2021
Wer mit dem Gedanken spielt sich auf zwei Rädern fortzubewegen, kann sich bei uns umfassend informieren und auch versichern. Das gilt für erfahrene Bike wie auch für Newcomer. Das aufschlussreiche Video der Alten Leipziger möchten wir um unsere persönliche Beratung ergänzen.
von Andre Hansen 20. März 2021
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)!
Fahrrad
von Andre Hansen 19. März 2021
WOGEGEN wollen Sie Ihr E-Bike, Pedelec oder Fahrrad versichern?
von Andre Hansen 16. März 2021
Auch arbeitsrechtlich spielt Corona natürlich eine Rolle. Kurzarbeit, betriebsbedingte Kündigungen, Verstöße gegen den Arbeitsschutz … Die Hotlines der Rechtsschutzversicherer verzeichnen steigende Zahlen. Grundlegender Gedanke für die Absicherung sollte v.a. die gesetzliche Regelung sein, dass in einem Arbeitsrechtsverfahren jede Seite für die eigenen Kosten aufkommen muss. Anders als etwa im Zivilverfahren muss die unterliegende Seite nicht für die Kosten aufkommen, die der anderen Seite entstanden sind (siehe § 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Wäre schon besser einen zu haben, oder? Hinweis: Angestellte Geschäftsführer fallen übrigens nicht unter den Schutz des Arbeitsrechts. Für sie gilt das Gesellschaftsrecht. Daher bietet ihnen ein klassischer Arbeitsrechtsschutz keinerlei Schutz. Nicht jeder Geschäftsführer ist automatisch auch ein „Großverdiener“. Nehmen wir einfach einen kleinen Familienbetrieb, der als GmbH geführt wird. Damit das Eigenheim im Fall einer Insolvenz nicht mit liquidiert wird empfehlen wir allen Kunden, die GGF sind, unbedingt auch eine D&O.
16. März 2021
Sportausrüstung separat absichern – oder reicht doch die Hausratversicherung? Wir haben etwas genauer hingesehen… Ob Golfen in der Nachbargemeinde, Kitesurfen in Ägypten, Snowboarden in Graubünden oder Tauchen auf den Malediven – viele Menschen werden aktiver und wollen die notwendige Ausrüstung auch adäquat versichert wissen. Eine Lösung kann kann eine Sportgeräte-Spezialversicherung sein. Gerade bei einer Ausrüstung im Wert von hohen vierstelligen oder gar fünfstelligen Beträgen kann das tatsächlich die sinnvollste Option sein. In der Regel bietet aber auch die Hausratversicherung bereits einen grundsätzlichen Schutz an, der in manchen Fällen schon ausreichend sein kann. Jede Hausratversicherung, die sich innerhalb der Mindestanforderungen des GDV bewegt, bietet über die Außenversicherung zumindest einen Basisschutz bei Einbruchdiebstahl oder Zerstörung durch Feuer an. So kann das Golf-Bag auch mal im Clubhaus verbleiben oder der Sattel im Stall – wichtig ist aber zu beachten, dass die Außenversicherung in Standardtarifen meist nur für einen Zeitraum von drei Monaten greift . Deshalb sollte die Ausrüstung also überwiegend an dem auf dem Versicherungsschein genannten Versicherungsort aufbewahrt werden. Da dies aber häufig nicht so ist, haben wir diese Thematik in unseren Deckungskonzepten weitergedacht und durch besondere Klauseln auch genau für solche Fälle deutlich umfangreicher gestaltet.
Oldtimer richtig versichern
von Andre Hansen 5. März 2021
Oldtimer und der richtige Wert für die Versicherung.
von Andre Hansen 3. Februar 2021
Leitungswasserschäden sind seit vielen Jahren ein teurer Spaß für deutsche Wohngebäudeversicherer. Im Jahr 2019 mussten über 3 Milliarden Euro für die Folgen geplatzter Rohre aufgewendet werden – mehr als jemals zuvor. Jährlich werden bis zu 40.000 Schäden durch Frost verursacht. Das sind umgerechnet auf die Wintermonate 19 Schäden in der Stunde. Tipps für einen schadenfreien Winter: Wärme ist und bleibt das wirksamste Frostschutzmittel. Deswegen sollte das gesamte Gebäude ausreichend beheizt werden. Das gilt auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Dachböden, Abstellräume oder das Gäste-WC. Achtung!!! Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil, welche häufig mit dem Symbol eines Eiskristalls versehen ist, reicht nicht aus , um die Raumtemperatur konstant zu halten. Der sogenannte Frostwächter schützt nur den Heizkörper selbst vor dem Einfrieren. Wartung der Heizungsanlage nicht vernachlässigen! Eine Heizung schützt nur, wenn sie voll funktionsfähig ist und ausreichend Wärme erzeugt. Ist zu wenig Wasserdruck in der Anlage oder hat sich Luft in den Heizkörpern angesammelt, vermindert das die Wärmeleistung. Fenster und Türen auf undichte Stellen prüfen und gegebenenfalls abdichten. Eisige Zugluft kann die Raumtemperatur in kurzer Zeit stark abkühlen. Wasserrohre und -speicher (z. B. Regentonnen) außerhalb eines Gebäudes vorm Winter entleeren und Zulauf verschließen. Der Frostschutz von Solaranlagen in der kalten Jahreszeit regelmäßig überprüfen. Schutz und Wartung im Außenbereich nicht vernachlässigen Besonders heimtückisch wird der Frost dann, wenn er Schäden anrichtet, mit denen man nicht rechnet. Nämlich dort, wo eigentlich kein Wasser sein sollte. Zieht Schmelzwasser beispielsweise als Feuchtigkeit in die Bausubstanz eines Hauses und gefriert bei Frost erneut, kann es Wände, Dächer und Böden von innen heraus aufsprengen. So entstehen Risse, Putz bröckelt, Farbe blättert ab – all das können Anzeichen von Frostschäden sein. Und wo die Bausubstanz erst einmal aufgebrochen ist, dringt schnell noch mehr Feuchtigkeit ein. Besonders bei häufigen Wechseln zwischen Tauwetter und Frost ist das ein wahrer Teufelskreis. Deshalb gilt es wachsam zu bleiben, damit Schäden früh entdeckt oder im besten Fall ganz abgewendet werden. Daher ist wichtig... ! Risse und Löcher in Außenwänden mit Fugenmasse abdichten , sodass kein Wasser ins Mauerwerk eindringen und Frostschäden verursachen kann. Dachrinnen, Fallrohre und sonstige Entwässerungssysteme regelmäßig reinigen , um Verstopfungen und Rückstau zu vermeiden. Das Dach eines Hauses auf undichte Stellen prüfen , beschädigte Ziegel austauschen und die Befestigung von Schneefanggittern kontrollieren Zugefrorene Leitungen vorsichtig auftauen Wenn trotz aller Vorsicht doch eine Leitung zufriert, ist das noch kein Grund zu verzweifeln. Mit einfachen Mitteln lassen sich die meisten Leitungen gefahrlos auftauen. Zuvor sollte der zugehörige Leitungsteil abgesperrt oder der Haupthahn geschlossen werden. Zum Auftauen selbst lässt sich heißes Wasser oder ein Heizlüfter nutzen. Wichtig: Aufgetaut wird immer vom geöffneten Wasserhahn der betroffenen Leitung bis zur blockierten Stelle. Dabei gilt es, langsam und vorsichtig vorzugehen. Keinesfalls sollten dafür offene Flammen wie Kerzen, Gasbrenner oder Lötlampen genutzt werden. Die starke Hitzeentwicklung kann nicht nur die Leitung zum Platzen bringen, sondern auch einen Brand verursachen. Im Fall eines Rohrbruchs sollte das Wasser schnell abgepumpt und der Raum ausreichend gelüftet und getrocknet werden. So lassen sich Folgeschäden begrenzen. Quelle: https://k-m.info/frostgefahren-tipps-fuer-einen-schadenfreien-winter/
von Andre Hansen 18. November 2020
Inzwischen gibt es Versicherer, die als sinnvolle Ergänzung zum Firmenrechtsschutz, einen vollwertigen Vertragsrechtsschutz anbieten. Mit dem Firmenvertragsrechtsschutz erhalten Sie eine Komplettabsicherung im Falle von Vertragsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferanten usw., natürlich sind auch die sonstigen Hilfsgeschäfte mit erfasst. Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, kommen Sie gern auf uns zu.
von Andre Hansen 13. Oktober 2020
Zwei Dinge kriegt man als Versicherungsmakler zum Thema Unfallversicherung oft zu hören. 1. Ich bin ja über die BG (gemeint ist die gesetzliche Unfall / Berufsgenossenschaft) abgesichert. Diesen Satz hört man bei Arbeitern mit einem gesunden Glauben an den Sozialstaat. 2. Wenn ich nicht mehr arbeite, dann brauche ich keine (private) Unfallversicherung mehr. Dieser Satz kommt primär von Bald-Ruheständlern oder die, die es schon geschafft haben. Wenn ich nicht mehr arbeite, gibt es aber auch keine gesetzliche Unfallversicherung. Undnselbst, wenn es eine gibt... Die folgenden drei Urteile in Kurzform zeigen, dass die Realität anders aussieht. Bei Fragen rundum Versicherungen sprechen Sie uns an. Gern helfen wir Ihnen.
von Andre Hansen 8. Oktober 2020
Es ist keine Seltenheit: Eine Familie hat mehrere Fahrzeuge, die alle auf dieselbe Person zugelassen sind. Jedes Familienmitglied hat einen Pkw, mit dem es hauptsächlich unterwegs ist. Und dann irgendwann muss man doch auf einen anderen Wagen ausweichen, weil der „eigene“ in der Werkstatt ist, man etwas transportieren muss oder sonstiges. Gerade dann, wenn ein Fahrzeug deutlich größere Dimensionen hat, als man es eigentlich gewohnt ist, kann es zu unangenehmen Ereignissen kommen. Hierzu ein Beispiel: Der 21-jährige Sohn leiht sich das Familienwohnmobil für eine private „After-Abi-Feier“ am Baggersee aus. Am nächsten Morgen will er es pflichtbewusst wieder im Carport unterstellen. Auf halbem Weg verlässt ihn das Selbstvertrauen und er beginnt, ängstlich nachzujustieren. So drückt er einen der Stützbalken um, zerkratzt das Wohnmobil und fährt in der Ecke gegen zwei der Außenwände. Ergebnis: Das Carport benötigt professionelle Hilfe, um auch weiterhin standhaft zu sein. Solche Eigenschäden wären jetzt normalerweise natürlich nicht versichert, aber sie können versichert sein bzw. mitversichert werden. Bei uns können Sie im Bereich „Leistungen“ unter „Zusatbausteine“ die Eigenschadendeckung miteinschließen. Sie können entscheiden, ob diese nur außerhalb des eigenen oder aber auch auf dem eigenen Grundstück greifen soll. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Versicherer das Thema über die Haftpflichtversicherung angeht. Macher Versicherer bietet die Erweiterung nur, wenn eine Vollkasko abgeschlossen wurde. Auch ist nicht einheitlich geregelt, was beschädigt werden darf. Sind es nur andere eigene Pkws? Darfs auch ein Gebäude sein? Sie sollten sich das genauer anschauen und nicht blind darauf vertrauen, dass die Ergebnisse im Vergleichsprogramm schon passen werden. In aller Regel findet eine Rückstufung statt, wenn man die Eigenschadendeckung bemüht. Aber das ist für einen Kfz-Schaden ja nichts ungewöhnliches. Etwas ungewöhnlicher ist die Selbstbeteiligung, die für diesen Schaden abgezogen wird, wenn der Eigenschadeneinschluss über die Haftpflicht geregelt ist (in der Regel 300 bis 500 Euro bei einem Pkw). Aber auch bei der Rückstufung kann es Ausnahmen geben, wie beispielsweise die Kravag, die bei der Beschädigung eigener Pkws oder der eigenen Ladestation fürs Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug auf die Belastung des Schadenfreiheitsrabatts verzichtet. Die Eigenschäden sind ein gutes Beispiel für die Unterschiede im Detail, die einen billigen von einem preiswerten Tarif unterscheiden. Gern kommen Sie auf uns zu.
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