Rauchen und die Risikolebensversicherung
Sollte ich das Rauchen nachmelden, wenn ich damit anfange?
Bedingungsgemäß sehen fast alle Anbieter vor, dass die Änderung des Raucherstatus anzuzeigen ist. Verstößt jemand dagegen, so ist diesem zumindest eine fahrlässige Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen. Der Versicherer kann im Leistungsfall je nach Einflussnahme auf das Sterben also grundsätzlich quoteln – auch bis auf null Euro.
Dass es Probleme gibt, ist also so gut wie vorprogrammiert. Dass manches Bedingungswerk nur Nikotinkonsum spricht, ohne dass dieser Konsum auch auf die Aufnahme durch Rauchen beschränkt ist, macht es nicht einfacher. Glücklicherweise gibt es bei mehreren Versicherern Regelungen in den Bedingungen, die den Worst-Case etwas abfedern.Kann man denn überhaupt nachprüfen, ob jemand geraucht hat?
Ja, das kann man. Neben den rauchertypischen Lungenerkrankungen lässt sich der Nikotinkonsum auch am Cotiningehalt im Körper des Toten feststellen. Nikotin wird durch Oxidation in das Abbauprodukt Cotinin umgewandelt, das sich im Körper anreichert. Anhand der vorhandenen Menge lässt sich recht genau feststellen, ob und wie stark jemand geraucht hat. Die Art des Konsums lässt sich dann zusätzlich aus dem Zuführungsweg ableiten (Raucher haben angegriffene Lungenflügel; Konsumenten der nasalen Aufnahmeform entsprechend in Mitleidenschaft gezogene Nasenschleimhäute, Konsumenten, die Nikotin oral einnehmen, dementsprechend in Mitleidenschaft gezogene Mundschleimhäute usw.). Der Versicherer kann eine Obduktion des Leichnahms fordern, wenn es ihm wegen Auffälligkeiten nötig erscheint, um Anzeigepflichtverletzungen oder ähnliches auszuschließen. Es ist also eine realistische Gefahr, dass man posthum als Raucher entlarvt wird. Dies kann sich für bezugsberechtigte Angehörige rasch zum Albtraum entwickeln, wenn diese auf die Hinterbliebenenabsicherung tatsächlich angewiesen sind.
Und umgekehrt?
Wer bei Abschluss seiner RLV Raucher war und es geschafft hat, damit
aufzuhören, möchte sich evtl. auch über niedrigere Beiträge freuen. Doch
eine Umstellung ist fast überall nur mit erneuter Gesundheitsprüfung
möglich.
Sie wollen Versicherungsschutz mit einem verantwortungsvollen Ansprechpartner, der sich auch nach Ihrem Tod für Ihre Hinterbliebenen bei der Versicherung einsetzt? Dann sind Sie bei uns genau richtig.





